Widerrufsbelehrung
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Sonderbestimmung für die Bereitstellung von digitalen Inhalten (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG)
Bei digitalen Inhalten (z.B. Downloads) gibt es keinen Erfüllungszeitraum. Daher entfällt das Rücktrittsrecht in dem Fall, dass der Verbraucher einer sofortigen Erfüllung (vor Ablauf der Rücktrittsfrist) zustimmt, sofort (und nicht erst nach vollständiger Leistungserbringung). Damit kann es in diesem Fall zu keiner anteiligen Kostentragungspflicht kommen.